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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 650162 | ||
Datum | 21.10.2010 22:30 MSG-Nr: [ 650162 ] | 7311 x gelesen | ||
Geschrieben von Hauke Hammerich FA die nicht im Ort bzw. Gemeinde wohnen sind keine aktiven Mitglieder im eigentlichen Sinne, sondern nur Einsatzkräfte. Ähnlich wie bei einer Doppelmitgliedschaft am Wohnort und am Arbeitsort. Und diese "Einsatzkräfte" haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und sind in keine Vorstandsfunktion wählbar. Hier vertritt.man sogar die Meinung, das Abstimmungen an denen die "Einsatzkräfte" mitgestimmt haben im schlechtesten Falle unwirksam sind. Um es kurz zu fassen: Feuerwehrdeutschland schafft sich ab. Das hier ist eine der absurdesten Ansätze wie das ach so förderungswerte Ehrenamt seitens der Kommunen vor den Baum gefahren wird... Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | ||||
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