Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Stadt Bingen zeigt Wehrführer an | 90 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 650648 |
Datum | 24.10.2010 20:38 MSG-Nr: [ 650648 ] | 36745 x gelesen |
Infos: | 23.10.10 SWR Video 23.10.10 Landkreis Mainz-Bingen 23.10.10 Feuerwehr Büdesheim 23.10.10 Fuhrpark Münster-Sarmsheim
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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Sebastian Krupp
Ich kann es vollkommen verstehen, wenn man bei der Aufstellung einer AAO abgesehen von Sonderausstattungen erstmal schaut, die eigenen Kräfte unterzubringen. Da hat man einfach mehr Planungssicherheit, was Ausbildungsstand, Ausstattung usw. angeht, kurz- und langfristig.
Ich möchte hier jetzt zwar keine neuerliche "Bayern-"Diskussion lostreten, aber bei uns steht in der Alarmierungsbekanntmachung (die die Grundlage für unsere AAO's bildet) sinngemäß, dass das nächstgelegene geeignete Einsatzmittel zu alarmieren ist - unabhängig von Gemeinde-, Landkreis, oder ILS-Grenzen. Das kann bei einem Brand eben ein Fahrzeug mit PA sein... Das macht meines Erachtens so auch Sinn.
Wenn ich mir Deinen Text so durchlese, traust Du Deinen Nachbarn wohl nicht sonderlich viel zu...
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