Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Stadt Bingen zeigt Wehrführer an | 90 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 650671 |
Datum | 24.10.2010 22:09 MSG-Nr: [ 650671 ] | 36654 x gelesen |
Infos: | 23.10.10 SWR Video 23.10.10 Landkreis Mainz-Bingen 23.10.10 Feuerwehr Büdesheim 23.10.10 Fuhrpark Münster-Sarmsheim
|
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Kreisbrandmeister
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Michael Linkenbach Wir haben hier auch an mehreren Objekten die Situation das die eigentlich örtlich zuständige Wehr (meine Zweitwehr) definitiv eine längere Anfahrt hat als mehrere Wehren aus meiner Heimat VG. Und genauso umgekehrt. Da ist auch in der AAO hinterlegt das quasi ins "fremde" Gebiet ausgerückt wird. Das allerdings nicht zur Unterstützung sondern im ersten Abmarsch!
Mir ist ein Lkr. hier in der Nähe bekannt wo der KBM genau das schon seit Jahren einfordert und sich auch durchgesetzt hat.
Geschrieben von Michael LinkenbachUnd das ist für mich der Unterschied zur Situation im vorliegenden Fall. Hätte Münster-Sarmsheim keine Feuerwehr dann käme für mich auch eine Alarmierung der Kräfte Büdesheim in Frage.
Und das wird gerne übersehen,
es gibt in der VG in etwas > 1km und ca. 3,5 km Einheiten mit allem was man üblicherweise zum Wohnungsbrand benötigt (2 wasserführende LF) insofern sehe ich da primär auch keine Notwendigkeit den Nachbarn primär mit einzuubinden.
Geschrieben von Michael LinkenbachDas müsste dann aber von der VG ausgehen und nicht von der Stadt Bingen.
Richtig, der Träger des Brandschutzes muss sich Gedanken machen, wie er Hilfsfristen einhält,
das kann die Einbindung der Nachbarn sein.
Bisher wurde aber vor Ort kein Vorwurf erhoben, das Hilfsfristen nicht eingehalten wurden.
Möglicherweise ist ja auch ein externer Einsatz als Anlass genommen worden,
interne Probleme in Bingen anzuprangern ? Dann wäre auch die OBin Zuständig.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|