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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Björ8n M8., Petershagen / NRW | 653347 | ||
Datum | 09.11.2010 21:00 MSG-Nr: [ 653347 ] | 24517 x gelesen | ||
Ich lese zu dem Thema regelmäßig von "Stunden"... ist die Freistellungssache nicht Bundesweit geregelt? In meinem Merkblatt zur Freistellung stand definitiv nichts von einer Stundenzahl. Nun ist ein Merkblatt keine Rechtsgrundlage, aber essentielle Dinge hätten die sicher nicht vergessen. Man redet von Mitwirken, wenn man mehr als 1/3 des Dienstes nicht da ist gilt das als "nicht mitwirken". Es ist auch explizit darauf hingewiesen das es keinen Unterschied macht warum man nicht da ist, auch wenn man Krank ist hat man de fakto nicht mitgewirkt, wobei dann wieder da steht das es dann eine Einzelfallentscheidung ist ob das gemeldet wird oder nicht... Irgendwo stand auch verklausuliert das theoretisch einmal unentschuldigt fehlen schon gemeldet werden könnte und so kram. Aber eben keine Stundenzahl, nichtmal ein Verweis auf das FSHG oder die FwDVen. Wird das also in den Ländern (oder sogar auf Kreisebene) nochmal unterschiedlich geregelt? Grüße Björn | ||||
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