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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 653354 | ||
Datum | 09.11.2010 21:09 MSG-Nr: [ 653354 ] | 24715 x gelesen | ||
Geschrieben von Björn Möhlenbrock Ich lese zu dem Thema regelmäßig von "Stunden"... ist die Freistellungssache nicht Bundesweit geregelt? Nö. Letztendlich nicht. Geschrieben von Björn Möhlenbrock In meinem Merkblatt zur Freistellung stand definitiv nichts von einer Stundenzahl. Einige KatS-Behörden gehen halt davon aus, daß eine Mitwirkung im KatS nur gegeben ist wenn der Umfang (je nach Behörde) pro Jahr so 100-200 Stunden umfaßt. Grundsätzlich ist gegen diese Annahme nichts einzuwenden - wäre da nicht ein Problem: Teilweise erreichen andere (nicht verpflichtete) Helfer im KatS bei weitem nicht diese Stundenzahl pro Jahr - und keinen stört's! ' MkG Marc | ||||
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