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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Organisation Kreisausbildung | 16 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 654705 | ||
Datum | 18.11.2010 13:40 MSG-Nr: [ 654705 ] | 4443 x gelesen | ||
Moin, ich kenne das nur von den hiOrgs, wie das bei uns, der Feuerwehr geregelt ist weis ich nicht genau. Wenn ihr die gefahr der ünzureichenden Ausbildung sehr würe ich an eurer Stelle auf das Brandschutzgesetz verweisen, dort steht wer die Ausbildung zu bezahlen hat. Und es wird eindeutige Ausbildungsrichtlinien geben auf die ihr verweisen könnt. Im Notfall würde ich auf die Kosten und den Service der Landesfeuerwehrschule verweisen. Bei uns wird die zuständig wenn die Kreisausbildung nicht möglich ist. Dort würde ich ohnehin mal anfragen was die dazu meinen... . (unverbindlich, man muss ja nicht anfangen zu meckern). Gruß aus dem Rheiderland Lutz | ||||
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