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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Erfolg im Bundestag: THW wird erstmals als „Sicherheitsbehörde“ anerka | 19 Beiträge | ||
Autor | Arlt8 F.8, Hannover / Niedersachsen | 654720 | ||
Datum | 18.11.2010 15:17 MSG-Nr: [ 654720 ] | 5563 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian
Fast ... :-) unter dem BMI gibt es die "Bundesantalt THW" (als Bundesoberbehörde / Grundlage: THW-Gesetz), diese besteht aus: - der THW-Leitung - acht THW-Landesverbänden + den Geschäftsstellen - den 669 THW-Ortsverbänden Dies alles sind behördliche Dienststellen des BUNDESANSTALT THW ! Jetzt kommen die Fördervereine. Die sind privatrechtlich als eingetragene Vereine (e.V) mit einer Vereinssatzung organisert und die gibt es auf Bundes-, Landes- und Ortsebene: - THW-Bundesvereinigung e.V. - THW-Landes(Helfer)vereinigungen e.V. - THW-Ortsvereine (Fördervereine) e.V. Die Feuerwehrverbände auf Bundes-/Landes-/Ortsebene passen also eher zu den Fördervereinen des THW während die Gemeinde den gesetzlichen Teil (Aufstellung / Beschaffung) auf "Ortsebene" darstellt. Hier fehlt dann in der Regel die Landes- oder Bundesgliederung. Ich hoffe, ich habe etwas Klarheit hier hineinbringen können :-) Viele Grüße Frank Hannover | ||||
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