Moin!
die Kosten der Kreislehrgänge (Maschinisten, Atemschutz, Sprechfunker, CSA) tragen die jeweiligen Städte/Gemeinden, die die Teilnehmer schicken. Dazu gehört die Verpflegung.
Alle Ausbilder haben einen Arbeitsvertrag mit dem Landkreis, die auch den Stundenlohn (ähnl. Aufwandsentschädigung) regelt. Weiterhin werden die Kosten zur Ausbildung der Ausbilder übernommen (Ausbilderlehrgang, Gerätewartlehrgang, teilw. GF-Lehrgang).
Unterrichtshilfsmaterial (Beamer, Tafeln, usw.) steht in der FTZ zur Verfügung. Bestimmte Materialien können beantragt werden (ob genehmigt oder nicht, stellt sich dann heraus).
Fahrzeuge für den Maschinistenlehrgang bringen die Teilnehmer mit. Dazu gehören auch Pumpen.
Gruß,
Torsten
Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |