Ich kenne nur dieses Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die darin benannte Grenze von 10 Kindern halte ich jedoch für etwas zu hoch. Ich würde, wie bei der Beurteilung von Wohngruppen für ältere oder behinderte Menschen, den Vergleich zu einer "normalen" Wohnnutzung ziehen und da ist die Grenze für mich gefühlt, in Abhängigkeit der baulichen Substanz und der Ausgestalltung der Rettungswege, irgendwo zwischen 4 - 8 Kindern. Alles was darüber geht entspricht meiner Meinung nach nicht dem Standardrisiko der Bauordnung und sollte einen zweiten baulichen Rettungsweg erhalten.
Gruß
Andreas Hackenschmidt
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