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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWinterreifenpflicht43 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655821
Datum26.11.2010 17:44      MSG-Nr: [ 655821 ]17484 x gelesen
Infos:
  • 26.11.10 Ausnahme für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polize
  • Themengruppe:
  • Winterreifen

  • Geschrieben von Philip KochWir würdet ihr als Fahres das jetzt handhaben ? Fahrt ihr mit den Reifen und riskiert 40,-€ und einen Punkt in Flensburg, oder lehnt ihr es ab in der Zeit mit den Fahrzeugen zu fahren ???

    hab mehrfach zu veröffentlicht, vgl. aktueller Bericht in der 112.

    Der Witterung angepasste Bereifung - oder Winterreifenpflicht für Einsatzfahrzeuge?

    Zum 01.05.2006 wurde nach längerer Diskussion und sehr schlechten Erfahrungen aller Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsdienste mit zahlreichen KFZ mit völlig ungeeigneter Bereifung im Winter der § 2 Abs. 3a der StVO geändert:
    „(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“

    Zuwiderhandlungen wurden nach den Bußgeldvorschriften mit 20 Euro bestraft, bei Behinderung des Verkehrs mit 40 Euro, dazu gibt es dann noch einen Punkt in Flensburg. (Hinweis: In der Diskussion befindet sich im Zuge der notwendigen Neuregelung im Herbst 2010 ungefähr eine Verdopplung der Geldstrafen!) Schwerer wiegt jedoch ggf. das Haftungsproblem für den Halter von Fahrzeugen UND deren Fahrern, wenn die Gerichte hier u.a. grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nach einem durch falsche Reifen mit verursachtem Unfall annehmen können und in der Folge straf- und zivilrechtliche Prozesse geführt werden.

    Unabhängig davon, dass die bisherige Regelung durch die Rechtssprechung mittlerweile als aufgehoben gelten kann, vgl. OLG Oldenburg 9.7.2010, 2 SsRs 220/09 StVO (Vorschrift zur an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung ist verfassungswidrig) und eine Neufassung durch den Gesetzgeber in Arbeit ist, ist weiter zu beachten:
    1. Durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass bei winterlichen Temperaturen, vor allem aber bei Schnee und Eis, M+S Reifen oder Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden sollten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Wer sich anders verhält, riskiert nicht nur haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile, ihm droht darüber hinaus - vor allem wenn andere bei einem Verkehrsunfall verletzt werden - weiter die Verfolgung wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, ggf. auch disziplinarrechtlich.
    2. Alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen müssen ihren Einsatz erfüllen können, soweit möglich unabhängig davon, welches Wetter bzw. welche Straßenverhältnisse gerade herrschen.

    In der Konsequenz dieser Einschätzung ergeben sich hier folgende Fragen:

    - Sind S+G- bzw. All-Terrain-Reifen oder gar reine Geländereifen auch der "Witterung angepasste Bereifung" (z.B. auf single-bereiften Einsatzfahrzeugen der LKW-Klasse, aber auch auf richtigen „Geländewagen“)?

    Abb. 1.a: Geländereifen auf einem „richtigen“ Geländewagen werden für die Traktion im Gelände inklusive ihrer speziellen Eigenschaften (u.a. selbst reinigende Profile) benötigt. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)

    Abb. 1.b: Winterliche Straßenverhältnisse erfordern die richtigen Reifen und ggf. Ketten. (Foto: Feuerwehr Düsseldorf)

    - Was ist mit den Sonderfahrzeugen für die es ggf. noch nicht einmal passende Winter- oder M+S-Reifen gibt?

    Abb. 2.a: Echte Geländebereifung an einem MB U 5000 als hoch geländegängiges TLF 20/30-W. (Foto: Cimolino)

    Abb. 2.b: Geländebereifung besitzt selbstreinigende Eigenschaften. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)]

    - Wenn nicht, was zumindest für „Geländewagen“ (SUV , SAV o.ä.) von Brigdestone, 2006, bezweifelt wird, was soll ein Winterreifen im Einsatz, wenn der im Gelände (z.B. beim Schläuche verlegen über eine angefrorene Wiese zum Bauernhofbrand) u.U. sofort zuschmiert und dann „Ende im Gelände“ ist?

    Abb. 3: „Mehrzweckreifen“ sind bei echtem Geländeeinsatz sehr schnell überfordert. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)

    - Was ist konkret die "den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung", wenn im Winter morgens -10 °C herrscht, dann ein Föneinbruch mit +10 °C eintritt und abends ein Kaltluftstrom nach Regen für überfrierende Nässe oder gar Spiegeleis sorg? (1. Winterreifen? 2. Sommerreifen? 3. Spikes? - Letzteres wäre aber ohne eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen sogar in Deutschland zwar die einzige geeignete Bereifung, aber leider auch verboten!)
    - Wer kann dies (für die Gefahrenabwehr und ihre Besonderheiten) sauber regeln? (Nach Auffassung des Autors wäre dazu eine eindeutige Stellungnahme eines der übergeordneten Fachgremien erforderlich, z.B. FUK, AK Technik AGBF oder DFV oder Ref. 6 der vfdb.)
    - Was sind Aussagen von Reifenherstellern als „Fachleuten“ wert, wenn diese sich teilweise widersprechen oder gar falsch sind bzw. rein verkaufstaktischen Argumenten folgen?
    - Welche Reifen sind überhaupt in welchen Bereichen als „geeignet“ anzusehen? (Lenkreifen, Traktionsreifen, Reifen auf Lift- oder Nach- bzw. Vorlauflenkachsen, Reifen an Anhängern haben jeweils andere Aufgaben, müssen aber im Falle einer Bremsung auch „wirken“ können…)

    Klar ist bisher lediglich folgendes:

    Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Winterreifenpflicht!

    Ungeeignet für den Einsatz im Winter sind nach herrschender Vorschriftenlage, Rechtsprechung und Fachmeinung:
    - Sommerreifen
    - (egal welche!) Reifen mit zu geringem Profil (< 4 mm )
    - überalterte und damit zu harte oder brüchige Reifen (sollten nach spätestens 5 - 8, müssen nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden, vgl. FUK-Nord, Sicherheitsbrief Nr. 18!)!


    Ganzjahresreifen und Winterreifen

    Was sind nun aber geeignete Ganzjahres- oder Winterreifen?

    Die E DIN 14502-2 empfiehlt in Ergänzung zur DIN EN 1846 im Abschnitt 4.1.3 bisher z.B. auf den angetriebenen Achsen eine Bereifung mindestens ähnlich einer M+S-Bereifung.

    Praktisch gesehen ist die Bezeichnung „M+S“ allerdings eine nicht geschützte und nicht kontrollierte Kennzeichnungsvariante für Reifen mit (v.a.) gröberem Profil als reine Sommerreifen.

    Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen verfügen nicht nur über ein anderes Profil (speziell für Schnee, Eis, bzw. Schneematsch), sondern im PKW-Bereich v.a. auch über eine andere (auch bei niedrigen Temperaturen weiche) Gummimischung als Sommerreifen, einige LKW-Hersteller verwenden dagegen für alle LKW-Reifen in Mitteleuropa die gleichen Gummimischungen, die auch ausreichend „weich“ für die üblichen winterlichen Straßenverhältnisse sind. Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen bieten daher bei Temperaturen unterhalb etwa +7°C einen kürzeren Bremsweg, eine bessere Traktion und Spurstabilität sowohl auf nasser als auch auf trockener Fahrbahn.

    Ganzjahresreifen sind in der Mischung etwas härter als Winterreifen, aber immer noch weicher als reine Sommerreifen.

    Winterreifen sind für Einsatzbereiche mit relativ hohen Temperaturen nicht so gut geeignet, weil dann die Gummimischung zu weich wird. Dadurch sinkt die Haftung bei steigendem Verschleiß. Das ist v.a. ein Problem für Spediteure die z.B. von Hamburg über die Alpen bis in die Türkei oder nach Süditalien fahren müssen.

    Beim Einsatz von M+S-Reifen ist § 36 der StVZO zu beachten:
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die M+S (Matsch- und Schneebereifung) muss im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein, außer wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden kann.


    LKW-Reifen

    Für LKW gibt es im Gegensatz zu PKW, Geländewagen oder Transportern Unterschiede in Lenk- und Traktionsreifen sowie Reifen für spezielle Anwendungsbereiche wie zusätzliche Lenkachsen oder Anhänger. Eine „M+S“-Kennung war bisher eher unüblich, weil v.a. für die PKW gedacht. Nicht alles an Reifen(profilen/mischungen) ist für alle Fahrzeuge von jedem Hersteller lieferbar! Insbesondere im Allradbereich (z.B. (H)LF, TLF, RW) und bei singlebereiften Sonderfahrzeugen gibt es nicht unbedingt geeignete bzw. als solche gekennzeichnete „Winterreifen“ oder auch nur M+S-Reifen, insbesondere bei der Reifengröße 10 R 22,5 scheint es große Lieferprobleme für die Bedienung Allrad (also gewisse Geländeeignung) und M+S zu geben.
    Dazu kommen offensichtlich äußerst widersprüchliche Aussagen der Reifenhersteller (auch gegenüber Fahrgestellherstellern!), was wofür geeignet und damit auch zugelassen ist. Einige Hersteller (z.B. Michelin) bieten nähere Informationen zur Eignung bestimmter Reifen ihres Angebotes als „angepasste Bereifung“ auf Ihrer Homepage.

    Abb. 4: Auf vielen Allrad-Fahrzeugen der 12/14-Tonnen Klasse werden Reifen der Größe 10 R 22,5 verwendet. Für diese Bereifung gab und gibt es offensichtlich erhebliche Probleme, überhaupt an „M+S-gekennzeichnete“ Reifen zu kommen. (Foto: FF Pfarrkirchen)

    Abb. 5: Reifen an Lenkachsen (hier Vorderachse und Nachlauflenkachse an einem vierachsigen TM der Fw Dortmund!) benötigen ggf. eine andere Profilierung als Traktionsreifen. (Foto: Tampier, Dortmund)

    Interessanterweise schreibt sogar der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in seiner Broschüre „Sicher durch den Winter“ nichts über Winterreifen, sehr wohl aber über Schneeketten und v.a. das Problem der Schneelasten auf den Fahrzeugdächern .
    Versuche des ADAC und der Dekra mit dem SWR haben bereits Anfang 2006 ergeben, dass es auf glatter Fahrbahn selbst mit einem neuen Ganzjahresprofil beim Anfahren von voll beladenen LKW zu großen Problemen kommt, nur beim Bremsen ergab sich ein besseres Abschneiden. Dies stellt die Bedeutung von Anfahrhilfen (Schleuderketten), noch mehr aber von geeigneten und rechtzeitig aufgezogenen Schneeketten bei LKW heraus.
    Das österreichische Verkehrsminister äußert analog am 09.12.2005, mitten im harten Winter 2005, zu dem Thema u.a., dass die weitere Diskussionen auch zeigen werde, ob es sinnvoll sei, etwa nur die Antriebsräder der Schwerfahrzeuge mit Winterreifen auszustatten. Die Notwendigkeit der beiden Maßnahmen - Winterreifenpflicht und Schneekettenmitführpflicht während der Wintermonate - blieben aber unbestritten und müssten durchgesetzt werden.


    Hinweise des Verfassers:
    - Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Reifen- bzw. Fahrgestellhersteller geeignete Ganzjahresreifentypen mit der für Sie notwendigen Profilierung nennen bzw. auch weiterhin (v.a. aus haftungsrechtlicher Sicht) bescheinigen, dass es diese für diesen Einsatzzweck oder die Belastung gar nicht gibt, bzw. dass der Reifen trotz ggf. fehlender Kennzeichnung mit einer Schneeflocke oder „M+S“ ein auch für winterliche Straßenverhältnisse geeignete („angepasste“) Bereifung ist. Damit sind Sie rechtlich - und auch praktisch - auf der richtigen Seite.
    - Achten Sie bei LKW ggf. auf die Problematik von Lenk- und Traktionsreifen! (Dies betrifft v.a. LKW mit Straßenantrieb!)
    - Führen Sie in der Wintersaison grundsätzlich Schneeketten auf den Einsatzfahrzeugen mit - oder halten Sie diese mindestens an deren Standorten in ausreichender Zahl vor. Allradfahrzeuge sollten dabei auch Ketten für die Vorderachse (= Lenkachse!) nutzen können.
    - Anfahrhilfen (Schleuderketten) sind für den Anfahrbereich und geringere Schneehöhen gut geeignet, aber KEIN Ersatz für Schneeketten. Sie sind darüber hinaus für LKW die in schwerem Gelände eingesetzt werden sollen ungeeignet, da die Aufhängungen in den Fahrspuren mit hoher Wahrscheinlichkeit beschädigt werden.

    Abb. 6: Schleuderketten hier an einem RTW. (Foto: Cimolino)

    Abb. 7.a: Schneeketten wirken auf Schnee und Eis (Foto: Kögler, Ottendorf) sowie
    Abb. 7.b: auch im Gelände als zuverlässige Traktionshilfen. Ihre Anwendung muss jedoch geübt werden und sie müssen verfügbar sein und sie müssen auf den Fahrzeugen nutzbar sein! (Foto: Spikowski, Düsseldorf)


    Ausführlichere Informationen zum Thema Reifen und Anfahrhilfen bzw. Ketten für Einsatzfahrzeuge finden Sie in
    Cimolino/Zawadke (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge, Technik, 2005.


    Winterreifen- bzw. -profilübersichten (Achtung: v.a. für PKW, Geländewagen und Transporter!) gibt es immer wieder (i.d.R. jährlich aktualisiert) in den einschlägigen Fachzeitschriften sowie z.B bei den Reifenherstellern.


    Literaturhinweise:
    AGBF und LFV NW - Ausschuß Technik: Empfehlung für witterungsangepasste Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen vom 30.10.06
    BGL e.V.: http://www.bgl-ev.de/images/downloads/initiativen/sicher_schnee.pdf
    Bridgestone: A/T-Reifen im Winter?, in: OFF ROAD 11/06, OFF ROAD Verlag AG, Ottobrunn, 2006
    Cimolino, Ulrich und Zawadke, Thomas (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe Einsatzpraxis, ecomed Verlag, Landsberg, 2005
    Cimolino, Ulrich und Zawadke, Thomas (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge - Typen, Reihe Einsatzpraxis, ecomed Verlag, Landsberg, 2006
    FUK-Nord: Der Sicherheitsbrief Nr. 18
    Hessisches Ministerium des Innern und Sport (HMdI): Auswahl geeigneter Reifen für Feuerwehrfahrzeuge, V 12 – 65b 02/07 (Bereifung) v. 16. November 2006, Wiesbaden, 2006
    OLG Oldenburg: PM vom 12.7.2010
    Österreichisches Verkehrsministerium: www.bmvit.gv.at/presse/aktuell/nvm/2005/12OTS0145.html
    Partsch, Roland: Was heißt schon geeignet?, in: OFF ROAD 11/06, OFF ROAD Verlag AG, Ottobrunn, 2006
    Rosenberger, Thomas: Reifen, Regeln und Risiken, in: lastauto omnibus 11/06, Euro Transport Media, Stuttgart, 2006
    SWR: http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2006/01/28/beitrag1.html
    Die WELT vom 19.10.2006: Chaos um die Winterreifenpflicht?



    Verfasser:
    Ulrich Cimolino
    Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik
    Städt. Branddirektor
    Abteilungsleiter Technik
    Feuerwehr Düsseldorf

    Stand: 28.10.2010


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     26.11.2010 16:25 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.11.2010 16:37 Jako7b T7., Bischheim
     26.11.2010 16:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.11.2010 17:00 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:01 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:04 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:10 Mark7us 7B., Schwerin
     26.11.2010 17:42 ., Bremervörde
     26.11.2010 18:01 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     26.11.2010 19:14 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     27.11.2010 14:37 ., Bremervörde
     26.11.2010 21:04 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.11.2010 21:29 Pete7r L7., Frankenberg
     26.11.2010 22:39 Chri7sti7an 7F., Fürth
     26.11.2010 22:44 Pete7r L7., Frankenberg
     26.11.2010 17:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 17:36 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     26.11.2010 18:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.11.2010 19:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     26.11.2010 17:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 20:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 20:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.11.2010 21:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 22:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 22:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 23:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 12:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 12:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 18:16 Ralf7 H.7, Drebkau
     28.11.2010 19:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 23:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.11.2010 00:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.11.2010 10:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 18:07 Pete7r M7., Wien
     27.11.2010 18:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.11.2010 18:59 ., Kirchheim unter Teck
     29.11.2010 06:47 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     04.12.2010 01:48 Ralf7 H.7, Drebkau
     04.12.2010 13:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.12.2010 13:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.12.2010 13:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.12.2010 14:29 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.12.2010 15:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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