Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Winterreifenpflicht | 43 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 655840 |
Datum | 26.11.2010 19:40 MSG-Nr: [ 655840 ] | 15150 x gelesen |
Infos: | 26.11.10 Ausnahme für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polize
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Themengruppe: | Winterreifen |
Geschrieben von Gerhard BayerDieses Problem trifft durchaus auch auf Feuerwehrfahrzeuge - sowie noch mehr auf Fahrzeuge der BW - (geländefähig und insbesondere geländegängig) zu, da Geländegängigkeit und M+S nicht immer unbedingt in Einklang zu bringen sind (da kommt das auch bei der Land- und Forstwirtschaft her).
Nunja, der Unterschied zu den meisten "Feuerwehrreifen" dürfte augenscheinlich sein. Für gewisse Reifen trifft das in engen Grenzen zu. Ich erinnere mich da an die Bereifung "meines" ersten FF-Autos (LF 8 auf Unimog U1300L), für >95% ist das sicher nicht so.
Im Übrigen, und nicht auf deinen Beitrag bezogen erinnere ich daran, dass es nicht bei 40€ bleiben muss, sondern durchaus auch in einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung oder ähnlichem enden kann!
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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| 26.11.2010 16:25 |
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Phil7ip 7K., Saarbrücken |
| 26.11.2010 16:37 |
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Jako7b T7., Bischheim |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
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Mark7us 7B., Schwerin |
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