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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten und Einsatzkräfte | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 655910 | ||
Datum | 27.11.2010 19:11 MSG-Nr: [ 655910 ] | 5833 x gelesen | ||
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Guten Abend Siehe: -> " Schiffseigner muss für Hilfseinsatz zahlen ". Interessant die Passage: "Durch ein Leck im Schiff waren im Herbst beim Verladen des Lösungsmittels Xylol nur wenige Liter der hochentzündlichen Chemikalie auf den Boden getropft. Dennoch rückten rund 200 Feuerwehrleute an - unverhältnismäßig, meinte der Schiffseigner. Aus Sicht des Gerichtes musste jedoch von einer Gefährdung des Flusses ausgegangen werden, weshalb das Großaufgebot gerechtfertigt gewesen sei. " Gibts ähnliche Fälle ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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