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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten und Einsatzkräfte9 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg655910
Datum27.11.2010 19:11      MSG-Nr: [ 655910 ]5833 x gelesen
Infos:
  • 27.11.10 HVG: "Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatze"

  • Guten Abend

    Siehe:

    -> " Schiffseigner muss für Hilfseinsatz zahlen ".

    Interessant die Passage:

    "Durch ein Leck im Schiff waren im Herbst beim Verladen des Lösungsmittels Xylol nur wenige Liter der hochentzündlichen Chemikalie auf den Boden getropft. Dennoch rückten rund 200 Feuerwehrleute an - unverhältnismäßig, meinte der Schiffseigner. Aus Sicht des Gerichtes musste jedoch von einer Gefährdung des Flusses ausgegangen werden, weshalb das Großaufgebot gerechtfertigt gewesen sei. "

    Gibts ähnliche Fälle ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     27.11.2010 19:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.11.2010 20:07 ., Kirchheim unter Teck
     27.11.2010 20:27 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:32 Mark7us 7R., Höhenrain
     27.11.2010 20:37 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:48 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.11.2010 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 18:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.11.2010 20:58 Chri7sti7an 7M., Maintal

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