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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten und Einsatzkräfte9 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., LK Augsburg / Bayern655916
Datum27.11.2010 20:27      MSG-Nr: [ 655916 ]3597 x gelesen
Infos:
  • 27.11.10 HVG: "Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatze"

  • Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte.

    Finde das nicht gerechtfertigt.


    Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus...
    ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist.

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     27.11.2010 19:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.11.2010 20:07 ., Kirchheim unter Teck
     27.11.2010 20:27 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:32 Mark7us 7R., Höhenrain
     27.11.2010 20:37 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:48 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.11.2010 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 18:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.11.2010 20:58 Chri7sti7an 7M., Maintal

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