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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten und Einsatzkräfte9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen655921
Datum27.11.2010 20:58      MSG-Nr: [ 655921 ]3322 x gelesen
Infos:
  • 27.11.10 HVG: "Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatze"

  • Was eine AAO hergibt und was unterm Strich auf der Rechnung steht sind 2 paar Schuhe.


    MKG Christian

    ----
    Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

    http://www.feuerwehr-maintal.de

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
    beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

    Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
    ----

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     27.11.2010 19:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.11.2010 20:07 ., Kirchheim unter Teck
     27.11.2010 20:27 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:32 Mark7us 7R., Höhenrain
     27.11.2010 20:37 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:48 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.11.2010 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 18:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.11.2010 20:58 Chri7sti7an 7M., Maintal

    0.148


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