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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDatenschutz ja/Nein9 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen655951
Datum28.11.2010 16:04      MSG-Nr: [ 655951 ]3038 x gelesen
Infos:
  • 28.11.10 Datenschutzgesetz NRW

  • Geschrieben von Jens Rugen
    Im Rahmen einer Mitgliederversammlung könne man eine Liste herumgehen lassen, in der jeder seine Daten korrigieren/aktualisieren kann, und darin auch gleich per Unterschrift die Erlaubnis zur Weitergabe an alle Kameraden bestätigen lassen.


    Um sicherzugehen, daß dieses Verfahren so zulässig ist (wovon ich eigentlich ausgehe) sollte man dieses Vorgehen jedoch einfach mal mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt/Gemeinde absprechen.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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     28.11.2010 14:46 Chri7sti7an 7C., Overath
     28.11.2010 14:49 ., Bad Hersfeld
     28.11.2010 14:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.11.2010 14:59 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     28.11.2010 15:16 ., Kirchheim unter Teck
     28.11.2010 15:59 ., Bremervörde
     28.11.2010 16:04 ., Bad Hersfeld
     28.11.2010 16:10 Uwe 7S., Bürstadt
     28.11.2010 18:18 Maxi7mil7ian7 R.7, Wasserburg (Bodensee)

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