Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Novelierung des JMStV | 14 Beiträge |
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 656304 |
Datum | 30.11.2010 16:10 MSG-Nr: [ 656304 ] | 4793 x gelesen |
Infos: | 30.11.10 "Häufige Fragen" - Infos der Staatskanzlei RLP
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Geschrieben von Sebastian KruppFür die "normale" Feuerwehrhomepage, also ein paar Fahrzeugbildchen, Einsatztexte, Bürgerinfos, sehe ich da kein großes Problem. Bei Foren könnte es interessant werden.
Sehe ich ähnlich:
Derartige Gefahren drohen auf sittlichem Gebiet von allen Druck-, Ton- und Bilderzeugnissen, die
*Gewalttätigkeiten oder Verbrechen glorifizieren,
*Rassenhaß provozieren,
*den Krieg verherrlichen oder
*sexuelle Vorgänge in grob schamverletzender Weise darstellen
und deswegen zu erheblichen, schwer oder gar nicht korrigierbaren Fehlentwicklungen führen können. (siehe meinen Anwaltslink im anderen Post)
Diese (abschließende!) Umschreibung des Bundesverfassungsgerichtes halte ich für übliche Feuerwehrhomepages als nicht gegeben an. Also werd ich mal abwarten und mir frischen Tee aufbrühen.
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.
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| 30.11.2010 15:22 |
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Kai 7S., Weyhe |
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