Geschrieben von ---Mario Doll--- wieso sollte das Jugendarbeitsschutzgesetz bei einer Freizeitveranstaltung der Jugendfeuerwehr gelten? Wir sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und machen Jugendarbeit im Sinne von Erziehung und Billdung. Die Kollegen bei den Pfadfindern würden so eine Frage erst gar nicht stellen.
Hi, ich denke der Nachfolgende Text der www.jugendfeuerwehr-bw.de beantwortet dir was das Jugendarbeitsschutzgesetz damit zu tun hat
Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen. Weiter zeigt § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz auf, was grundsätzlich zu beachten ist. Danach dürfen Jugendliche unter anderem nicht beschäftigt werden
mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können
Das JArbSchG schließt nur kleine Hilfeleistungen in Trägern der Jugendhilfe aus, ich denke das Nachtübungen nach 24 nicht dazu gehören. Meiner Meinung nach sollte man auch immer bedenken das wir es in der JF auch nicht nur mit 15 oder 16 jährigen zu tun haben, sondern auch oft mit 10 jährigen-
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