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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzstrecke | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656595 | ||
Datum | 02.12.2010 16:29 MSG-Nr: [ 656595 ] | 5304 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Middel Streckendurchgang ist die "normale" Belastunsübung. Dann ist Euer Vorgehen nicht zulässig. Belastungsübung ist Belastungsübung. Eure Veranstaltung könnte die Einsatzübung ersetzen, das wäre bei entsprechender Ausbestaltung OK. Geschrieben von Markus Middel Ich vertraue unserer Führung und ich denke sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Diese Hoffnung habe ich in Feuerwehrdeutschland zwischenzeitlich aufgegeben. Geschrieben von Markus Middel Es ist eben schwierig, eine Vorschrift, ist eine Vorschrift, da gibts in der Regel nur schwarz und weiß. Mir stellt sich halt die Frage, nach dem Unterschied einer solchen Veranstaltung zur Belastungsübung. Die Belastungsübung hat für den Teilnehmer eine genau definierte körperliche Belastung unter kontrollierten Bedingungen als Ziel. Bei einer Einsatzübung kann ich jem nachdem wie sie abläuft und was mein Job ist eine ruhige Kugel schieben und nicht ansatzweise an die geforderte Belastung herankommen. Geschrieben von Markus Middel Aktuell absolviert bei den Seminaren jeder Geräteträger zwei Übungen, die jeweils ca. 20 Minuten gedauert haben, einmal mit angelegtem LA und einmal ohne. Also kann ohnehin nur eine Übung davon als Übung unter AT gewertet werden. Geschrieben von Markus Middel Ich sehe den Unterschied darin, dass ich bei der Belastungsübung eine klar definierte Arbeit verrichte und somit einen Vergeilch heranziehen kann. Genau. Um festzustellen, ob der AGT diese Leistung abrufen kann. Geschrieben von Markus Middel Dafür sind eben Vorschriften da, etwas klar zu definieren, dennoch halte ich die Veranstaltung für gut und sinnvoll, das hat auch das Feedback der Absolventen gezeigt. Euer Fehler ist, dass Ihr sagt "Entweder - Oder". Ihr müßtet sagen "sowohl - als auch". Also Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage und Eure Veranstaltung (sofern diese die Anforderungen der DV 7 erfüllt). Dann wäre der Vorschrift genüge getan. Geschrieben von Markus Middel Dies mindert sicherlich nicht das Risiko, aber wie ich schon schrieb, ich vertraue unserer Führung dass sie sehr genau wissen, was sie verantworten können und was nicht. Verabschiede Dich in der Fläche von dieser Hoffnung... Sonst hätten wir nicht bei jedem Zwischenfall diese weinerliche "aber wir machen das doch nur ehrenamtlich", "was sollen wir denn sonst noch so alles machen",... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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