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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Winterreifenpflicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 656887 | ||
Datum | 04.12.2010 13:04 MSG-Nr: [ 656887 ] | 14168 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf Hauptvogel Was ist wenn ich die Ausnahme nach § 35 in Anspruch nehme? (Nach meiner Lesart bin ich ab der Alarmierung "die Feuerwehr" im Sinn des § 35.) Dann darf ich zwar zur Wache fahren, für den Heimweg brauch ich dann aber einen Abschlepper. Wenns geknallt hat, hast Du dann sowieso schon verloren, hats nicht geknallt und zeigt Dich jemand an, könnte der Richter auf Gefährdung anderer urteilen, dann bist Du auch dran... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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