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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellflächen tragbarer Leitern in Innenhöfen | 5 Beiträge | ||
Autor | Rein8har8d M8., Herdecke / NRW | 658111 | ||
Datum | 14.12.2010 15:17 MSG-Nr: [ 658111 ] | 3871 x gelesen | ||
Hallo Torsten, ich musste diese Diskussion über die Notwendigkeit einer geeigneten Aufstellfläche für eine tragbare Leiter im Verlauf des zweiten Rettungsweges noch nicht führen. Auch bestehende Gebäude haben üblicherweise einen zweiten Rettungsweg. Wenn nicht, wurde häufig umfassend umgenutzt oder umgebaut. Was natürlich die bestehende Baugenehmigung hinfällig macht. Desweiteren gibt es einschlägige Gerichtsurteile, die das Fehlen des zweiten Rettungsweges als konkrete Gefahr einschätzen. Mit dem Hinweis auf diese Sichtweisen wurde noch immer eine allseits akzeptable Lösung gefunden ;-). Nochwas, wenn man einen Innenhof, der allseits von einer Mauer umgeben ist, überdacht, ist das Anleitern nicht mehr möglich, das wurde schnell eingesehen. Viele Grüße, Reinhard meine Meinung! | ||||
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