Hallo,
Geschrieben von Sebastian Krupp
Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten.
Wenn mir als Betreiber dann die Ausstattung der Wehr auferlegt würde, würde ich das sehr seltsam finden.
Also dem kann ich leider nicht zustimmen!
Wir drehen den Fall mal etwas um. Zwar etwas überspizt aber vergleichbar.
Angenommen eine große Verkaufsstätte ("Shopping-Mall ") soll errichtet werden. Nach deinem Post bräuchte er ja auch keine Brandabschnitte einrichten oder Brandschutztüren einbauen, denn die Feuerwehr muss ja Leistungsfähig sein......
Auch die Brandschutzgesetzte der Länder geben da andere Aussagen her:
Geschrieben von ---HBKG § 45--- Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken
(1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte baulicher Anlagen, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, oder durch die im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können, können, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, von der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 verpflichtet werden, auf eigene Kosten zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden, Explosionen und sonstigen gefahrbringenden Ereignissen
1. die erforderlichen Geräte und Einrichtungen bereitzustellen, zu unterhalten und für deren
ordnungsgemäße Bedienung zu sorgen,.....
Also ist die Sache mit dem Mehrgasmessgerät nicht so abwägig.
Ob mobil beim Betreiber oder der Fw bzw als stationäre Anlage.... das wäre dann eine Sache der Absprache.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.
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