Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659173 |
Datum | 22.12.2010 15:53 MSG-Nr: [ 659173 ] | 4357 x gelesen |
Einsatzleiter
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Stephan HoffmannWie is das dann mit Versicherungsschutz und was sollen diese Kräfte dann an der Einsatzstelle für Aufgaben übernehmen???
Warum kommt eigentlich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz? Jeder der bei einem Einsatz mitmacht ist erstmal versichert, sogar Oma Katrinchen mit 85 die zufällig anwesend ist und sich beim Basteln mit den Kindern der Brandopfer in den Finger schneidet, weil Sie vom EL gebeten wurde auf die Kinder aufzupassen.
Gruß
Thomas
PS Es soll mehr als eine Gemeindeverwaltung geben, bei denen die Mitarbeiter mit der FF ausrücken.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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