Geschrieben von Frank WisselJetzt gibt es einige Nachfragen, ob dies auch in einer Dienstanweisung/Arbeitsanweisung geregelt werden kann "Kann" ja, aber ein "Muss" ist das nicht. Wir haben einen internen Organisationsplan für unsere Bauhoftruppe (Beschreibung nicht ganz aktuell, mittlerweile 11 Leute). Was da drin steht, kann man aber ganz gut beschreiben als Zusammenfassung der eh gültigen Vorschriften für "normale" Feuerwehrangehörige.
Geschrieben von Frank Wisselrücken die gemeindlichen Mitarbeiter auch nachts mit aus Wenn ihr Wohnort = Arbeitsort ist, ja. Ansonsten gehören sie bei uns den Löschgruppen in den Orten an, wo sie wohnen, und verrichten entsprechend da ihren Dienst. Die Leute, die außerhalb der Gemeinde wohnen, machen am Arbeitsort die Ausbildungen mit (außerhalb der Arbeitszeit). Einsätze fahren sie nach Feierabend jedoch nicht (Anfahrt Wohnort => Gerätehaus wäre wg. Entfernung sinnlos).
Geschrieben von Frank Wisselwie oft wird geübt Normaler Ausbildungsdienst in den "Heimateinheiten", zusätzlich pro Quartal während der Arbeitszeit 4h. Dazu zwischendurch Dinge, die auch bei der restlichen Wehr noch zusätzlich zum regulären Dienstplan kämen, die dann in der Arbeitszeit erledigt werden, wie z.B. Fahrerschulung bei neuen Kollegen, interner DLK-Lehrgang u.ä.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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