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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659200 | ||
Datum | 22.12.2010 17:59 MSG-Nr: [ 659200 ] | 3949 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Trotzdem wird anscheinend von letzterem verlangt, das zu können, da er sonst seinem Posten "nicht so richtig gewachsen ist." Irgendwas stimmt da nicht Ich habe nicht davon gesprochen dass das der Häuptling selbst mache muß, bei uns z. B. macht das der Sicherheitsbeauftragte. Aber die grundsätzlichen Dinge sollte man schon wissen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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