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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 H.8, Boxberg / Sachsen | 659265 | ||
Datum | 22.12.2010 20:51 MSG-Nr: [ 659265 ] | 3851 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Edelmann Warum kommt eigentlich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz? Deshalb wollte ich ja wissen ob diese Leute auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind! Wenn nicht, steht jedenfalls (wenn ich mich richtig erinner) im Sächsischen BRKG etwas vom "Heranziehen von Personen". Dafür werden doch bestimmte Voraussetzungen verlangt. Ich bin jetzt nicht so ein Paragrafenexperte aber ich glaube mich zu erinnern daß eine davon war (berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) -Die Person muss für die Hilfeleistung geeignet sein oder die Hilfeleistung muss zumutbar sein Nun meine Frage: Erlischt der Versicherungsschutz wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind? Gruß Stephan | ||||
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