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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 659282 | ||
Datum | 22.12.2010 21:43 MSG-Nr: [ 659282 ] | 3643 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Stephan Hoffmann Meinste ich bin wärend eines Einsatzes der in der Arbeitszeit läuft über den Arbeitgeber Versichert weil er der Tätigkeit bei der Feuerwehr zugestimmt hat? Nee, Du bist über die Unfallversicherung der Gemeinde versichert, weil du vom Einsatzleiter zum Dienst herangezogen wirst - und da ists auch völlig egal, ob Du geeignet bist oder nicht, die richtige Schutzkleidung trägst oder oder versichert bist Du trotzdem, es kann höchstens der Einsatzleiter nachher in Regress genommen werden. Eine genauere Erläuterung siehe hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=419982 Daniel | ||||
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