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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 659324 | ||
Datum | 22.12.2010 23:18 MSG-Nr: [ 659324 ] | 3665 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan Hoffmann Meinste ich bin wärend eines Einsatzes der in der Arbeitszeit läuft über den Arbeitgeber Versichert weil er der Tätigkeit bei der Feuerwehr zugestimmt hat? Äh, nein. Wenn du, ohne bei der Feuerwehr zu sein und ohne im Einzelfall vom Einsatzleiter zur Hilfeleistung herangezogen worden zu sein bei einem Brand hilfst, weil dein Arbeitgeber das so von dir im Rahmen deiner vertraglichen Tätigkeit will. | ||||
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