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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Brand im Gerätehaus FF Bad Berneck | 57 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 660062 | ||
Datum | 28.12.2010 18:14 MSG-Nr: [ 660062 ] | 29072 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Reichart Im Rest Bayerns (also alle Landkreise/ kreisfreien Städte ohne Berufsfeuerwehr) obliegt diese Aufgabe den Kreisverwaltungsbehörden (also den Landratsämtern/ kreisfreien Städte, dort regelmäßig den Bauämtern). Hier unterstützen die Feuerwehren lediglich durch Beratung, die letzte Entscheidung trifft aber die Baubehörde. Lediglich der abwehrende Brandschutz (Anfahrtsmöglichkeiten, Rettungsmöglichkeiten beim zweiten Rettungsweg über Leitern, Löschwasserversorgung, ...) wird von der Feuerwehr (meistens dem Kreisbrandrat) beurteilt. So ist wohl auch in den Weiten Sachsens bisher. Ob mit der hauptamtlichen Bestallung der KBM etwas anders wird, werden wir sehen. Bisher gab es die Stellungnahmen der Feuerwehr zu Bauvorhaben. Genau diese waren allerdings sehr,sehr abhängig von der Qualifikation/Ahnung des jeweiligen WL der diese erstellte(teils ohne wirkliche Ahnung was er dort tat). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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