Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660243 |
Datum | 30.12.2010 14:15 MSG-Nr: [ 660243 ] | 4675 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sebastian Rakdas war keine Beifahrerin, sondern die Fahrzeugführerin.
Ja richtig.
Aber weiss das auch Heinz-Willi, wenn er dem (nicht mehr ganz so kleinen) Kevin das Löschauto-Fahren beibringt?
Geschrieben von Sebastian RakFraglich bleibt bei den Fw-Regelungen, wer Fahrzeugführer ist. Meine Auffassung ist weiterhin, dass es der "Fahrschüler" während der "Ausbildung" nicht sein kann.
Ich hätte schwören können, dass genau diese Frage im StVG beantwortet wird.
Kurze Recherche ergibt, dass der Gesetzgeber genau das in §2 Absatz 16 Satz 3 i.V.m. Absatz 15 Satz 2 geregelt hat:
(16)3 Absatz 15 Satz 2 gilt entsprechend.
(15) 2Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Grúß,
Henning
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