Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 660307 |
Datum | 30.12.2010 19:10 MSG-Nr: [ 660307 ] | 4261 x gelesen |
As Far As I Remember - Soweit ich mich erinnere
Geschrieben von Sebastian Rakdu führtest dort auf, dass der "Fahrlehrer" nicht für das Nicht-Bremsen verantwortlich gemacht werden kann. Ist dieser aber dem Gesetz nach der Fahrzeugführer, so dürfte er doch dafür verantwortlich, wobei er durch fehlende Doppelpedalerie natürlich überhaupt unmittelbar Einfluss nehmen konnte.
Genau das hat Henning AFAIR doch ausgeführt:
Wenn der Beifahrende-Feuerwehr-FahrAusbilder nicht eingreifen konnnte, ist ihm persönlich das nicht vorzuwerfen.
Wenn der Gesetzgeber in Form einer Rechtsverordung explizit die Möglichkeit einer Ausbildungsfahrt mit einem Fahrzeug ohne Zusatzspiegel, ohne Doppelpedalerie eröffnet, kann man dem Beifahrenden-Feuerwehr-FahrAusbilder doch auch nicht vorwerfen, dass er diese doch ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit nutzte.
Die Mitverantwortung für Fehler, wo der Beifahrende-Feuerwehr-FahrAusbilder (Wie heißt diese Funktion eigentlich offiziell und richtig?) eine Eingreifmöglichkeit hatte, wurde doch soweit ich mich erinnere noch niemandem bestritten.
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