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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 660325 | ||
Datum | 30.12.2010 21:11 MSG-Nr: [ 660325 ] | 4353 x gelesen | ||
Mal so ein, zwei Fragen ... Fahrlehrer werden doch nach Maßgabe des Fahrlehrergesetzes (und zugehörender Verordnungen) ausgebildet und tätig. Was sind dann diejenigen, die nach Maßgabe der Länderverordnungen die Leute für den Light-Führerschein ausbilden sollen? Fahrlehrer sicher nicht, weil die Voraussetzungen fehlen. Stellt dann unter Umständen die so genannte Ausbildungfahrt den Straftatbestand des "Fahren ohne Fahrerlaubnis" dar? Was passiert mit dem Halter des Fahrzeugs, der eine Person ans Steuer lässt, die zum Zeitpunkt der Ausbildung noch nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und die nicht durch einen Fahrlehrer nach Maßgabe des Bundesgesetzes begleitet wird? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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