Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 660480 |
Datum | 31.12.2010 17:16 MSG-Nr: [ 660480 ] | 3949 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian RakNein, die Durchführung an sich kann man ihm (leider) nicht vorwerfen. Die daraus resultierenden Fehler aber schon.
Die Fehler, die er zu Verantworten hat. Sicherlich. Ja.
Was seinem persönlichen Fehlverhalten im einzelnen zuzordnen ist wird im extremfall 10 Jahre später der BGH in zweiter Runde entscheiden. (Wobei das soweit vermutlich nicht kommen würde).
Aber auch wenn man es hier im Forum gerne so hätte:
Ein Ausbilder ist nicht grundsätzlich und nicht für alle Fehler seines Auszubildenden verantwortlich.
Das ist in anderen Bereichen so. Warum ist das bei dem Feuerwehrführerschein auf einmal anders?
Nur weil es ein Feuerwehrführerschein ist, und man mit der Aussage: "Als Feuerwehrführerscheinausbilder bist du immer an allem vollkommen schuld" ein schönes Druckmittel hätte.
Geschrieben von Sebastian RakNochmal, löst euch doch mal bitte von der irreführenden "Beifahrer-Formulierung", der "Ausbilder" ist der Fahrzeugführer.
Dies ist mir in rechtlicher Form durchaus bewußt.
mit "Beifahrender-Feuerwehr-FahrAusbilder" wollte ich verdeutlichen, dass dieser ebend auf dem Beifahrersitz sitzt.
Ich kann natürlich auch schreiben: "Der Typ, der auf dem Beifahrersitzt sitzt und dem auf dem FAhrersitz das Fahren ohne Eingriffsmöglichkeit beibringt dabei aber der FAhrzeugführer im rechtlichen Sinne ist und das ganze für die Feuerwehrführerscheinsache tut". Das macht die Bezeichnung aber auch nicht besser.
Daher nochmal die Frage: "Wie heißt diese Funktion eigentlich offiziell und richtig?"
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