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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFallstricke beim Fw-Führerschein24 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern660641
Datum02.01.2011 11:52      MSG-Nr: [ 660641 ]3758 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Manuel SchmidtJemanden einen rechtlichen Vorwurf zu machen, weil er die Möglichkeiten die ihm ausdrücklich aufgrund einer Rechtsverordnung gegeben sind nutzt dürfte juristisch keine Erfolgsaussichten haben.

Einen solchen Einwurf kann ich schon gut nachvollziehen, würde jedoch bei eingehender Würdigung der Begleitumstände sehr vorsichtig in dieser Angelegenheit sein, da es mir doch so scheint, als ob erst die Gerichte "Klarheit" in die Sache bringen werden.

Übrigens meine ich, einen interessanten Unterschied wahrzunehmen zwischen dieser "unklaren" Rechtslage und Angelegenheiten wie z.B. Ergänzungen an PSA, Sicherheitstrupptaschen etc....im ersten Falle scheint man sehr schnell bei der Hand zu sein mit eigenmächtiger "Authorisierung" und Unterschriften unter entsprechende Dokumente, letzteres dagegen wird vielerorts gescheut wie der Teufel das Weihwasser...

Woher das nur kommen mag?


mkG
Adrian Ridder

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atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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