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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderfeuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 660789 | ||
Datum | 03.01.2011 02:13 MSG-Nr: [ 660789 ] | 8160 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Marcel, zuerst einmal darf ich hier das Du verwenden, wie es unter Feuerwehrkameraden üblich ist. Wir haben seit dem Jahr 2006 eine Gruppe für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren in unserer Jugendfeuerwehr. Ich versuche mal, den Aufbau und die Arbeit unserer Kidsfeuerwehr, wie wir sie nennen, zu umreißen. Wer führt die Kids : 3 ausgebildete Jugendgruppenleiter + 1 staatl. anerk. Erzieherin Wann wird geübt : einmal wöchentlich eine Stunde Was wird gemacht : - Spiele (Fussball, Volleyball, Völkerball, Indiaca, aber auch Brettspiele usw.) - Feuerwehrtechnik (Löschangriff, Funken mit Walkie-Talkies, Gerätekunde) Die Arbeit mit den Gerätschaften der FF ist sicher nicht ungefährlich, daher sollte hier besondere Vorsicht gelten. Dies ist aber kein Grund, diese (Haupt-)Aufgabe der JF unter den Tisch fallen zu lassen. Als kleines Beispiel : Man muss einen Löschangriff nicht immer mit B+C-Schläuchen durchführen, der Lerneffekt, welcher sich auch bei den Kids zeigen sollte, ist auch mit C+D gewährleistet. - Basteln für div. Anlässe (Weihnachtsmarkt, Kameradschaftsabend...) Was machen wir außer den Übungen : Die Tätigkeiten auerhalb der wöchentlichen Übungsabenden erfolgen zumeist gemeinsam mit den 10- bis 18-Jährigen. Hierunter fallen Zeltlager, 24h-Dienste, Ausflüge, Spiele-/Wandertage bei anderen JF. Die Zusammenarbeit zwischen Jugend jung und Jugend alt wird bei uns groß geschrieben. Die Kleinen fühlen sich wohl unter der Obhut der Großen und wissen, sie gehören dazu. Genauso passen die Großen auf die Kleinen auf und helfen ihnen bei gemeinsamen Arbeiten. Aber um das ganze rechtlich abzusichern, sind einige Dinge abzuklären : Aufnahme der Kindergruppe in die FW-Satzung Eurer Kommune. Dies erfolgt durch Herabsetzung des Eintrittsalters. Die Leitung der Gruppe sollte durch ein Mitglied der FF erfolgen. Bei uns ist das unser Jugendwart. Die oben erwähnte Erzieherin ist eine Lebensgefährtin eines JGL der älteren Jugend. Das Hinzuziehen dieser Frau war ein wichtiger Schritt, denn das Arbeiten mit Kindern im Alter von 6 oder 7 Jahren ist nicht ganz einfach. Bitte beachtet aber, dass die versicherungsrechtlichen und satzungstechnischen Vorraussetzungen bei Euch abweichen können. Die bei uns vorliegenden Grundlagen gelten für das Land Baden-Württemberg. Im Zweifelsfalle wendet Euch an Eure Kreisjugendfeuerwehr bzw. die Landesjugendfeuerwehr. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | ||||
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