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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660806 | ||
Datum | 03.01.2011 10:03 MSG-Nr: [ 660806 ] | 14152 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch aber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so) Spannend, wenn jemand nach dem Urlaub oder so plötzlich so auf der Wache erscheint. Hatten wir m.W. noch nicht. Darf auch gerne weiter so bleiben... Ein Grund zu dienstrechtlichen Konsequenzen ist das nach meiner ganz persönlichen Einschätzung wohl nicht. Ob man den Kollegen/die Kollegin dann aber noch in der Öffentlichkeit zeigen will, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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