1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Moin,
Geschrieben von Adrian Ridder
Hm, kommt drauf an, mit wem man spricht. Bei entsprechend "umsichtigen" Unternehmen ist das auch in D Standard, nur halt offensichtlich noch nicht bei der öffentlichen Hand.
ich glaube eher, dass kommt drauf an, wer wem was verkaufen will. Es gibt seit langem den § 317 Abs. 4 HGB, der alle unternehmen verpflichtet, Risiken zu erfassen und Maßnahmen zum Handling zu suchen. Gemäß IDW Prüfungsstandard 340 wird das auch bei öffentlichen Unternehmen, die eine GmbH oder AG sind, geprüft.
Ein großer Teil dessen, was man BCM nennen kann, findet sich dort aus meiner Sicht bereits wieder. Allemal hielte ich die Adaption bestehender RMS für sinnfälliger. RMS, BCM, Corporate Gouvernance, egal wie man es nun nennen will, in der Wirtschaft kommt's drauf an, wer es fordert. Wenn man das KonTraG entsprechend auslegt, kann man den ausfluss draus dann gerne auch BCM nennen, wie es in den USA nach Sarbanes Oxley 2002 der Fall ist. Oder man bleibt in der bestehenden Gedankenwelt und betreibt ordentliches RMS ;)
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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