News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 661540 | ||
Datum | 07.01.2011 20:03 MSG-Nr: [ 661540 ] | 17513 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Reichart In welcher Konstellation? Mit oder ohne First Responder-Gruppe? Prinzipiell denke ich, kann eine Feuerwehr einen solchen Einsatz nie ablehnen. Spätestens greift die unterlassene Hilfeleistung, denke ich. Geld verlangen dafür kannst du als Feuerwehr nicht, denn Kostenersatz darfst du nur bei Einsätzen die im §28 BayFwG abschließend aufgezählt sind. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|