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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Bauvorschriften Kommunaler Jugendtreff (RLP) | 6 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 661544 | ||
Datum | 07.01.2011 20:48 MSG-Nr: [ 661544 ] | 2748 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Hat einer Infos zu den Bauvorschriften eines kommunalen Jugendtreffs hinsichtlich Sicherheit, Fenster, Brandschutz Decke und Wände, Rutschsicherheit Böden usw.? Ja, hat einer. Der gute Mann heißt Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel, und dessen Mitarbeiter haben ein ganz interessantes Werk namens Landesbauordnung veröffentlicht. Da steht mal so Grundsätzliches drin. Ansonsten gibt's bei dem Informationsgehalt der Frage so viel (oder wenig) Antworten wie bei der Frage "Hat einer Infos zu den Bauvorschriften eines Feuerwehrautos" Neu- oder Altbau, Gebäudeklasse, Baustoffe und Bauarten, Nutzerzahl, Räume, Größe, Heizung, ... Infos wären ganz hilfreich. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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