Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 661555 |
Datum | 07.01.2011 22:16 MSG-Nr: [ 661555 ] | 17655 x gelesen |
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Geschrieben von Florian Fastner
ohne
Dachte ich mir schon, war quasi eine rhetorische Frage...
Aber im Ernst: ablehnen wird sie es wohl nicht können, eben - wie Alexander schon geschrieben hat - wegen sonst wahrscheinlich begangener unterlassener Hilfeleistung. Macht aber eh nur bei bestimmten Randparametern überhaupt Sinn (fest definierte Einsatzbilder, zuständige Rettungsmittel nicht verfügbar, gewisse Ausrüstung, gewisse Ausbildung).
Allerdings ist die Frage (unabhängig von der Tatsache, dass das eben unter bestimmten Umständen sogar richtig Sinn machen würde), ob die ILS zu einem rein medizinischen Notfall überhaupt die Feuerwehr alarmieren darf... denn die Feuerwehren unterliegt ja eben nicht dem BayRDG, das wollten die HiOrgs ja unbedingt so. Nach dem BayRDGH und der dazu ergangenen neuesten AV steht da auch nur was von Alarmierung von Notfallmitteln vorgesehen, "fremde" Einheiten werden vom BayRDG aber nicht erfasst.
Diesbezüglich läuft eh noch eine Anfrage beim BayStMI, bin mal gespannt, wie dann deren Antwort aussehen wird... weil das aus meiner Sicht doch umfangreiche Folgen (nicht nur für die Feuerwehren) haben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommunen hier dann "einfach so" weitere Kosten aufs Auge drücken lassen.
Gruß
Markus
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