Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 661618 |
Datum | 08.01.2011 13:33 MSG-Nr: [ 661618 ] | 17202 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Berufsfeuerwehr
Katastrophenschutz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Katastrophenschutz
Hilfsorganisation
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Katastrophenschutz
Geschrieben von Ingo zum Felde
Hauptamtlich ist nicht realistisch.
Ist mir bewusst.
Geschrieben von Ingo zum Felde
Bleibt sinnvollerweise nur eine Verstärkung über ehrenamtliche Rettungsdienstkräfte (um mehr RTW auf die Straße zu bekommen)
Also die klassischen Hintergrunddienste, ok, damit kann man leben, wenn es sie denn in den Landkreisen gibt. In Kombination mit
Geschrieben von Ingo zum Feldein Kombination mit ortsnahen ehrenamtlichen Sanitätern für die Erstversorgung.
also den klassichen First Respondern ist das sicherlich eine sinnvolle Ergänzung.
Geschrieben von Ingo zum Felde
Die Bezahlen muss das natürlich auch irgendwer. Sinnvollerweise macht das diejenige stelle die das am günstigsten kann.
=> zusätzliche RTW kauft der Träger des RD, Personal kommt aus den BF oder aus den KatS San Einheiten,
Lohnkostenfortzahlung durch den Kreis. Kostenbeteiligung der Kassen je Transport.
Bei uns hat vor einigen Jahren der Landkreis drei RTW und vier KTW-4 gekauft, als Fahrzeuge für den KatS, die auch im Hintergrunddienst verwendet werden können. Ist ja durchaus eine sinnvolle Sache. Nachdem die Transportentgelte dann aber die HiOrgs bekommen, und dem Landkreis nichts erstatten müssen, wäre hier meines Erachtens aber eine Lohnfortzahlung durch die HiOrg angebracht, schließlich bekommen die ja für die Hintergrunddienste und damit für diese Transporte die entsprechenden Entgelte.
Geschrieben von Ingo zum Felde
=> Ortsnahe Sanitäter durch die Gemeinde (egal ob die jetzt von der FF oder der Hiorg kommen)
Dann mal viel Spaß beim Überzeugen der Kommunen, dass sie hierfür die Kosten übernehmen sollen... die Realität sieht da vielerorts anders aus (hatte ich ja schon geschrieben).
Geschrieben von Ingo zum Felde
Das ganze sollte so selten sein, dass über die normale und KatS Vorhaltung keine weiteren Rettungsmittel oder sonstige Fahrzeuge benötigt werden.
Das funktioniert aber auch nur dann, wenn wirklich jeder Landkreis diese zusätzlichen Rettungsmittel hat. Bei uns in der Gegend... darf ich da mal herzhaft lachen! Unsere Fahrzeuge sind fast regelmäßig in den Nachjbarkreisen im Einsatz und dürfen da aushelfen... kann irgendwie auch nicht Sinn der Sache sein.
Gruß
Markus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|