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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 661629 | ||
Datum | 08.01.2011 15:57 MSG-Nr: [ 661629 ] | 16813 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Reichart Nachdem die Transportentgelte dann aber die HiOrgs bekommen, und dem Landkreis nichts erstatten müssen, wäre hier meines Erachtens aber eine Lohnfortzahlung durch die HiOrg angebracht, schließlich bekommen die ja für die Hintergrunddienste und damit für diese Transporte die entsprechenden Entgelte. Ich glaube du machst dir keine Gedanken über die Kosten eines stehenden RTW. Wenn so ein Fahrzeug 10-15 Transporte für die Gefahrenabwehr macht kann man davon noch nicht die Kosten decken. Auf welcher Rechtsgrundlage sollten die Hiorgs das übrigens machen? Die Helfer können ja nur für den KatS Fall (bzw. für eine Amtshilfe des KatS) freigestellt werden. Und dann ist der Landkreis eben verpflichtet zu zahlen. Ober die Hiorgs machen das als freiwillige Leistung mit Helfern die frei haben oder sich frei nehmen. Dann fallen keine kosten an. Gruß Ingo | ||||
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