Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 661630 |
Datum | 08.01.2011 16:31 MSG-Nr: [ 661630 ] | 16849 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfsorganisation
Rettungsdienst
Katastrophenschutz
Geschrieben von Ingo zum Felde
Ich glaube du machst dir keine Gedanken über die Kosten eines stehenden RTW.
Vielleicht gehe ich zu sehr von unserem Landkreis aus, aber:
- RTW wurde vom Kreis bezahlt => keine Kosten für die HiOrg
- Versicherung wird laufend vom Kreis bezahlt
- keine Ahnung, ob Steuerbefreiung vorliegt (davon gehe ich mal aus => sonst würde aber auch das vom Kreis getragen werden)
- notwendige Ausstattung war bereits durch Vorgängerfahrzeuge vorhanden
Welche laufenden Kosten außer Lohnfortzahlung und Sprit laufen dann noch auf? Reparaturen zähle ich mal nur bedingt darunter, weil die Fahrzeuge auch noch für andere Zwecke (Absicherungen etc.) eingesetzt werden, wo sie auch entsprechend abgerechnet werden...
Geschrieben von Ingo zum Felde
Wenn so ein Fahrzeug 10-15 Transporte für die Gefahrenabwehr macht kann man davon noch nicht die Kosten decken.
Die Jahresstatistiken zu den Hintergrundeinsätzen lesen sich bei uns irgendwie anders...
Geschrieben von Ingo zum Felde
Auf welcher Rechtsgrundlage sollten die Hiorgs das übrigens machen?
Ist freiwillig, ist mir schin klar, aber
Geschrieben von Ingo zum Felde
Und dann ist der Landkreis eben verpflichtet zu zahlen.
worauf stützt Du dann diese Aussage? Etwa darauf, weil der Kreis Träger des RD ist? Da darf ich dann mal herzhaft lachen... noch dazu, weil es bei uns Zweckverbände für Rettungsdienst (und Feuerwehralarmierung) gibt, der einzelne Kreis also herzlich wenig dazu zu entscheiden hat.
Geschrieben von Ingo zum Felde
Die Helfer können ja nur für den KatS Fall (bzw. für eine Amtshilfe des KatS) freigestellt werden.
Die Rechtslage ist mir bekannt, und glaube mir, ich bin in einigen Punkten damit auch nicht immer einverstanden.
Geschrieben von Ingo zum Felde
Ober die Hiorgs machen das als freiwillige Leistung mit Helfern die frei haben oder sich frei nehmen. Dann fallen keine kosten an.
Ja, so sieht es aus. Wie bei jedem First Responder, den auch die Feuerwehr betreibt (zumindest ist das in Bayern so).
Gruß
Markus
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