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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Brand 'unter Kontrolle' - Definition? | 17 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 661667 | ||
Datum | 08.01.2011 22:09 MSG-Nr: [ 661667 ] | 7682 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Gefunden habe ich bisher nur in Ausfüllhinweisen zu den Berichtsformularen in RLP aus 1989 folgende Erklärung: "Gemeint ist der Zeitpunkt, von dem sich der Brand nicht mehr weiter ausbreitet". aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ 3-R Rück-/Lagemeldungen (Standardtexte) Rückmeldungen müssen eindeutig und unmißverständlich sein! Mißverständnisse aufgrund falscher Bezeichnungen führen u.U. zu falschen Folgemaßnahmen und erzeugen falsche Lageeindrücke. Dies hat dann unter Umständen im Bezug zum gesamten Einsatzgeschehen im Einsatzgebiet Konsequenzen im Einsatz weiterer Einheiten. Grundsätzlich gilt, daß alle Rückmeldungen immer nur vom höchsten vor Ort befindlichen Einsatzleiter bzw. nur mit dessen Einverständnis gegeben werden dürfen. Rückmeldungen sind regelmäßig abzusetzen, auch wenn die Lage sich nicht verändert hat. Grundsätzlich bietet es sich an, Standard-Rückmeldungen auch per Fax zu verschicken, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Insondere dann, wenn die Verwechslungsgefahr bei mündlicher Übermittlung sehr groß ist (z.B. Gefahrgutbezeichnungen) sollte immer eine schriftliche Übertragung erfolgen! 7-2 (Diverse Vordruckvorlagen) Standard-Rückmeldungen Ausrückemeldung Meldung, die von alarmierten Kräften beim Verlassen ihres Standortes abgegeben werden. Eintreffmeldung Meldung der alarmierten Kräfte beim Eintreffen an der Einsatzstelle Lagemeldung Meldung der eingesetzten Kräfte (hier i.d.R. des Einsatzleiters) über Art und Umfang des Ereignisses sowie über getroffene Maßnahmen. Nachforderung Meldung über eine Kräfte- und/oder Einsatzmittel- bzw. Materialnachforderung. Bereitmeldung Eingesetzte Kräfte melden ihre erneute Einsatzbereitschaft. Zurückmeldung Einsatzkräfte sind wieder am Standort zurück. Schlussmeldung Meldung über das Ende des Einsatzes. Beispiele „Florian ??/??/? Einsatzstelle XY-str. Nr. x an, es wird erkundet!“ Eintreffmeldung der ersten Einheit. Anschließend Bestätigung der Alarmadresse und der weiteren ersten Maßnahmen. Kann durch FMS (Status 4) automatisiert werden. "Lage unklar" Eine Meldung, die vor allem in den ersten Minuten an der Einsatzstelle zutreffend sein kann. Erkundungen laufen noch, die Lage ist (noch) unübersichtlich. Es sollte immer eine Begründung mitgeliefert werden, warum dies so ist, z.B. "Lage unklar, Einsatzstelle sehr weiträumig". Diese Rückmeldung ist baldmöglichst zu präzisieren. "x. Rückmeldung von Zugführer A-Dorf“ (C-Dienst, BD, AD etc. ....Text) Lage ist zumindest teilweise klar, es folgt eine kurze Beschreibung (z.B. „Nordstr. 45, Zimmerbrand 2 PA, 1 C-Rohr“) und ggfs. eine Kräftenachforderung (z.B. "Benötigen noch 1 TLF 24/50 und einen SW 2000!") bzw. auch eine Kräftereduzierung ("Wache 3 nicht mehr erforderlich!"). "Brand (Lage) unter Kontrolle!" (BuK) Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß eine weitere Ausbreitung der Gefahr (und dabei ist auch z.B. eine abziehende Rauchwolke gemeint!), nicht mehr zu besorgen ist. D.h. eine Gefahrenausbreitung jeglicher Art ist sicher auszuschließen! Der z.T. gegebene Zusatz "Nachlöscharbeiten" dient hier nur dazu, zum Ausdruck zu bringen, daß das Feuer weitgehend niedergekämpft ist und nunmehr ohne Hektik die Nachlöscharbeiten bis "Feuer aus" durchgeführt werden. "Brand (Gefahr) auf (z.B. Raum, Fläche) eingegrenzt/eingedämmt!" Vor allem bei länger dauernden Einsätzen (z.B. große Hallen, Waldbrände) wird damit die noch vom Ereignis betroffene Fläche klar umrissen. Damit ist noch keine Aussage über die Kontrolle über das Ereignis getroffen, da sich das z.B. beim Waldbrand durch auffrischende Winde schlagartig ändern kann. "Brand aus!" bzw. "Gefahr beseitigt!" Mit dieser Rückmeldung ist quasi der Primäreinsatz der Feuerwehr erledigt, es laufen nun ggfs. noch Aufräumungsarbeiten (Schläuche einsammeln etc.) bzw. Folgemaßnahmen (z.B. Löschwasser durch Saugwagen abpumpen), die aber im Regelfall in der originären Zuständigkeit anderer Ämter und Behörden liegen. „Nachlöscharbeiten“ Das Feuer ist nicht gelöscht, in jedem Fall aber „unter Kontrolle“ oder „in Gewalt“. Eine Brandausbreitung ist nicht mehr zu erwarten. Einzelne Glutnester und Flammen werden noch abgelöscht, bis dann „Feuer aus“ gegeben werden kann. „Aufräumungsarbeiten“ Eigentlich ein sich selbst erklärender Begriff, ist aber so umfassend, daß vom Schläuche einsammeln bis hin zum Abpumpen von Löschwasser damit alles gemeint sein kann. Er kann und sollte deshalb für das Einsatzprotokoll gerade bei der Bekämpfung von Sekundärgefahren (Ausbreitung verunreinigten Löschwassers durch Abpumpen verhindern) genauer präzisiert werden. „Einsatz beendet, alle Kräfte rücken ein“ Abschlußmeldung, ist vom Sinn her eindeutig. Für die Feuerwehr sind alle Arbeiten vor Ort erledigt. Ggfs. ist anzugeben, ob die Kräfte bereits von der Einsatzstelle aus wieder eingesetzt werden können, ob nur eine bedingte Einsatzbereitschaft oder gar keine Einsatzbereitschaft besteht, da erst wieder Gerät bestückt werden muß, oder das erschöpfte Personal ausgetauscht werden muß. Literatur: DIN V 14011:2005-06 Autor: U. Cimolino ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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