Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 661720 |
Datum | 09.01.2011 10:47 MSG-Nr: [ 661720 ] | 16968 x gelesen |
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
First Responder
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Rettungsdienst
Katastrophenschutz
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Stephan GlinickiMeiner Meinung nach müsste das FR-System deutlich ausgebaut werden.
Das Problem bekommst du aber, insbesondere für Sonderlagen wie MANV, Großveranstaltungen oder Schlechtwetter, nur mit mehr RTW gelöst. FR sind gut und z.T. notwendig, bringen aber die Patienten nicht ins Krankenhaus.
Da die Krankenkassen -mit recht- nicht die komplette medizinische Gefahrenabwehr tragen wollen bleibt nur den Einsatz von zusätzlichen RTW zu ermöglichen.
Das geht:
* über BF-Zusatz RTW zulasten des Brandschutzes
* über mehr RTW anstelle von KTW für die Krankentransportvorhaltung
* Zusatz RTW die von Wachfreiem Personal besetzt werden
* Zusatz RTW die von Ehrenamtlichen Personal besetzt werden
Dabei kann auch hier der Landesgesetzgeber etwas tun. Z.B. indem er für Außerplanmäßige RTW keine RA fordert (Der GF eines LF haben bei FF und BF auch unterschiedliche Ausbildungen) und der Kreis/ die Stadt kann als Träger des RD und des KatS sinnvolle Synergien ermöglichen.
Ich persönlich würde mich lieber nach 20 min durch 2 RS mit RTW als nach 40 min durch RS/RA versorgen lassen.
Gruß
Ingo
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