Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 661722 |
Datum | 09.01.2011 10:57 MSG-Nr: [ 661722 ] | 16761 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Ingo zum Felde* über mehr RTW anstelle von KTW für die Krankentransportvorhaltung
ich bin kein Freund aller Dinge, die im RD-RLP so passieren. Aber der Sogenannte "Notfall-Krankenwagen" (quasi ein leicht abgespecktes MZF, wie man es aus Hessen kennt) mag da schon einiges bringen.
Geschrieben von Ingo zum Felde* Zusatz RTW die von Wachfreiem Personal besetzt werden* Zusatz RTW die von Ehrenamtlichen Personal besetzt werden
Ein Flächendeckendes "Telefonalarmsystem" für den V-Fall mit dem ebend alle HA Beschäftigten Angerufen werden mit der Ansage: "Es ist krieg, kommt zur Wache und besetzt was Räder hat" wäre schonmal eine Möglichkeit.
Geschrieben von Ingo zum FeldeDabei kann auch hier der Landesgesetzgeber etwas tun. Z.B. indem er für Außerplanmäßige RTW keine RA fordert
Das halte ich persönlich für grundsätzlich keine gute Idee.
Man könnte natürlich, wie früher in RLP, zwischen regulärem-RTW und EA-RTW unterscheiden. Aber RTW ist RTW.
Es spricht ja nix dagegen, das Fahrzeug-RTW das mit RS/RS besetzt ist als (Notfall-)KTW zu bezeichnen.
Man muss da nur im Bereich der Transportorganisation ebend deinen Ansatz verinnerlichen: Geschrieben von Ingo zum FeldeIch persönlich würde mich lieber nach 20 min durch 2 RS mit RTW als nach 40 min durch RS/RA versorgen lassen.
Ich habe es schon häufig bei Übungen gesehen, dass SK2-Patienten mit KTWs abtransportiert wurden, während SK1-Patienten weiterhin im "Behandlungsplatz' lagen, weil ja grade kein RTW zum Transport zur hand war.
Da ist halt manchmal Krieg ebend Krieg und es gilt IMO ja immer noch grundsätzlich: "There's no better place for a victim than a hospital".
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