News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 661895 | ||
Datum | 09.01.2011 22:29 MSG-Nr: [ 661895 ] | 16313 x gelesen | ||
Die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist die Aufgabe der Landkreise, die durch den Zweckverband vertreten werden. Wenn die Landkreise ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, fordern sie Amtshilfe an. Es ist die Aufgabe der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen und Unternehmen, den Rettungsdienst durchzuführen, nicht ihn sicherzustellen. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Aufgabe der Gemeinden, die sie üblicherweise an die Landkreise als Teil der Kommunalebene deligieren. Wenn die Gemeinden ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, fordern sie auch hier Amtshilfe an. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|