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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 661908 | ||
Datum | 09.01.2011 23:23 MSG-Nr: [ 661908 ] | 16337 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Reichart Wo ist das geregelt? Bayerische Verfassung, Art. 83: In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden [...] fallen insbesonders [...] örtliches Gesundheitswesen [...]. Geschrieben von Markus Reichart Delegation "nach oben"? Eher ungewöhnlich... Die Gemeinden können bzw. müssen (je nach gesetzlicher Regelung) ihre Aufgaben selbst erfüllen oder nach oben an die Landkreise und Bezirke, die beide zur Kommunalebene des deutschen Föderalismus gehören, abgeben. Üblicherweise geschieht das bei somatischen Krankenhäusern durch Delegation an die Kreise und bei psychiatrischen Krankenhäusern durch Delegation an die Bezirke. Ein Beispiel für eine durch Ländergesetz erzwungene Delegation einer kommunalen Aufgabe an die Kreise im Bereich der Feuerwehren sind die Positionen der besonderen Führungskräfte. | ||||
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