Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 661918 |
Datum | 10.01.2011 00:36 MSG-Nr: [ 661918 ] | 16363 x gelesen |
Geschrieben von Markus ReichartWenn es in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde fällt, dann hat (= muss) sie diese Aufgabe erfüllen. Da gibt es keine Delegation nach oben!
Solange die Aufgabe in der Kommunalebene, zu der die Kreise und Bezirke ja gehören, bleibt, ist eine Delegation zulässig. Außerdem bleibt es den Gemeinden überlassen, sich freiwillig zur gemeinsamen Bearbeitung von Aufgaben zusammenzuschließen, um dann diese Aufgaben beispielsweise an einen Zweckverband zu delegieren. Im Übrigen kann auch an nichtstaatliche Aufgabenträger delegiert werden, beispielsweise an die Gemeinde- oder Städtetage.
Geschrieben von Markus ReichartGeschrieben von Oliver Meisenberg
oder nach oben an die Landkreise und Bezirke, die beide zur Kommunalebene des deutschen Föderalismus gehören, abgeben.
Dafür müsste es ja dann eine Rechtsnorm geben. Wo steht das dann, wenn es so wäre?
Aufgrund des kommunalrechtlichen Charakters der Kreise und Bezirke gerade nicht. Sie sind (mit den Kreisen als kommunaler Gebietskörperschaft, nicht mit den Landratsämtern als staatlicher Unterbehörde) gleichgestellt.
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