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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Brand 'unter Kontrolle' - Definition? | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 662269 | ||
Datum | 12.01.2011 15:38 MSG-Nr: [ 662269 ] | 5245 x gelesen | ||
Mir fällt dazu nur ein Hinweis der Leitstelle ein (ist wohl einige Jahre her). Der Kollege meinte sehr nett und vertrauensvoll, das man nie über Funk "Feuer aus" sagen soll. Denn das wird in der Leitstelle protokolliert und mit dem Zeitpunkt erlischt auch der Versicherungsschutz. Nachlöscharbeiten gehören nicht zum versicherten Arbeiten. Keine Ahnung wievielen Kollegen er diese Story erzählt hat. Ich nehme an, er wollte nur Ruhe haben und zahlreiche Rückmeldungen vermeiden. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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