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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten | 13 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 662350 | ||
Datum | 13.01.2011 13:09 MSG-Nr: [ 662350 ] | 4430 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Graf dann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr. nicht ganz, andere Gebäude stürzen bei Brand nicht so schnell ein, da macht Innenangriff mehr Sinn weil man noch mehr retten kann. Bei Nagelplattengebäuden ist es oftmals so, dass der Totalverlust im Brandfall von den Eigentümern (Discounterketten) einkalkuliert ist, da der Neubau billiger ist als Sanierung, die Waren in den Regalen müssen sowieso entsorgt werden wenn sie mit Rauch in Verbindung gekommen sind. Vereinfacht gesagt: Bei Totalverlust den Schutt abtransportieren und ein neues Gebäude aufstellen (sind sowieso Fertigteile)ist weniger aufwendig als ein noch stehendes Gebäude zusätzlich erst noch abreißen zu müssen. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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